Ab dem 28. Juni 2025 wird Barrierefreiheit zur Pflicht. Mit dem neuen Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) gelten verbindliche Anforderungen für viele Websites und Online-Shops. Viele Websitebetreiber fragen sich aktuell: Bin ich betroffen? Muss ich jetzt handeln?
Wir geben Ihnen hier einen ersten Überblick und bieten Ihnen konkrete Hilfe an
Wer ist betroffen?
Das BFSG gilt für:
- Unternehmen mit mehr als 10 Beschäftigten
- oder mehr als 2 Mio. Euro Jahresumsatz
- die digitale Produkte oder Dienstleistungen für Verbraucher anbieten (also im B2C-Bereich tätig sind)
Sie betreiben z. B. einen Webshop, ein Buchungsportal oder stellen digitale Informationen öffentlich zur Verfügung? Dann sind Sie höchstwahrscheinlich betroffen.
Wer ist ausgenommen?
Nicht betroffen sind:
- Kleinstunternehmen (weniger als 10 Mitarbeitende und weniger als 2 Mio. € Umsatz)
- Reine B2B-Websites
- Private Webseiten
- Bestandsinhalte, die vor dem 28. Juni 2025 veröffentlicht wurden – etwa alte PDFs oder Videos (sofern sie keine interaktiven Elemente enthalten)
Wenn Sie unsicher sind, ob Ihre Website unter das Gesetz fällt, raten wir: Sprechen Sie mit Ihrem Rechtsbeistand – oder kommen Sie gern auf uns zu.
Was bedeutet Barrierefreiheit konkret?
Barrierefreiheit bedeutet: Alle Menschen – auch mit Einschränkungen – müssen Ihre Website nutzen können. Dazu zählen u. a.:
- Lesbarkeit durch gute Kontraste
- Alternativtexte für Bilder (wichtig für Screenreader)
- Strukturierte Überschriften
- Tastaturbedienbarkeit
- Zugängliche Formulare & interaktive Inhalte
Wie gut ist Ihre Website vorbereitet?
Unsere Erfahrung zeigt: Viele moderne Websites (seit 2022 erstellt) erfüllen bereits einen Großteil der Anforderungen – aber häufig hapert es bei Details.
Typische Schwachstellen sind:
- Fehlende oder unklare Bildbeschreibungen (Alt-Texte)
- Schlechte Farbkontraste
- Nicht barrierefreie PDFs oder Formulare
Unser Service für Sie
Wir prüfen Ihre Website auf Barrierefreiheit – unkompliziert, individuell und mit Augenmaß. Gemeinsam klären wir:
- Welche Inhalte müssen angepasst werden?
- Welche Maßnahmen sind sinnvoll und gesetzlich notwendig?
- Wie können Sie mit vertretbarem Aufwand barrierefrei(er) werden?
Sprechen Sie mit uns – wir helfen weiter
Sie möchten wissen, ob Ihre Seite betroffen ist – oder wie Sie das Thema am besten angehen?
Dann melden Sie sich gern für eine kostenfreie Ersteinschätzung. Wir helfen Ihnen, die gesetzlichen Anforderungen zu erfüllen und Ihre Website für alle Menschen zugänglich zu machen.
Kontaktieren Sie uns per Mail, Telefon oder über unser Kontaktformular.
Tipp:
Barrierefreiheit ist nicht nur eine gesetzliche Pflicht – sie verbessert auch die Nutzerfreundlichkeit, Sichtbarkeit bei Google und Kundenbindung. Wer zugänglich ist, erreicht mehr Menschen.